Scheibtisch mit Trisinus-Computer
03.12.2010
10:54 Uhr

Viel Lärm um nichts: zur Alterskennzeichnung in Websites

Zum 1.1.2011 soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft treten. In der Blogosphäre herrscht Aufregung, einige größere Blogs haben schon die Schließung angekündigt, weil sie sich nicht in der Lage sehen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist alles halb so wild. Eine Verpflichtung zur Alterskennzeichnung besteht nur bei Inhalten, die ausschließlich für Jugendliche ab 16 bzw. 18 Jahren geeignet sind. In diesem Fall kommen auch weitere Verpflichtungen auf den Seitenbetreiber zu. Das alles ist nicht wirklich neu, denn schon bisher bestand die Verpflichtung, jugendgefährdende Inhalte für allgemeine Zugriffe zu sperren.

Für die meisten unserer Kunden besteht insofern kein Handlungsbedarf. Interessant wird die Alterskennzeichnung eventuell, wenn Filterprogramme im Browser z.B. an Schulen restriktiv eingestellt werden: Seiten ohne Kennzeichnung sind dann eventuell nicht mehr aufrufbar. Sobald solche Systeme verfügbar sind, kann eine Kennzeichnung sinnvoll werden, die in den meisten Fällen auf „Freigabe ab 0 Jahre“ lauten wird. Wir beobachten die Entwicklung weiter und informieren Sie bei Bedarf.

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